AfD: Carola Rackete fliegt Klage um die Ohren!
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Carola Rackete hat vor Gericht gegen die AfD verloren, die sie als 'Seawatch-Schlepperin' bezeichnet hat. Das Landgericht Berlin entschied, dass diese Bezeichnung nicht gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstößt und durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Stichpunkte:
- Carola Rackete verlor vor dem Landgericht Berlin gegen die AfD.
- Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung 'Seawatch-Schlepperin' rechtens ist.
- Die AfD kann Rackete weiterhin so nennen, ohne ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
- Markus Buchal von der AfD äußerte sich kritisch zu Racketes Aktivitäten.
- Tichis Einblick berichtet über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schleppern und NGOs.
Quelle: Aktien mit Kopf
Einstelldatum: 2024-12-15