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AfD: Carola Rackete fliegt Klage um die Ohren!

https://www.youtube.com/watch?v=9YXXpLDSJ_A

Carola Rackete hat vor Gericht gegen die AfD verloren, die sie als 'Seawatch-Schlepperin' bezeichnet hat. Das Landgericht Berlin entschied, dass diese Bezeichnung nicht gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstößt und durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Stichpunkte:

  • Carola Rackete verlor vor dem Landgericht Berlin gegen die AfD.
  • Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung 'Seawatch-Schlepperin' rechtens ist.
  • Die AfD kann Rackete weiterhin so nennen, ohne ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
  • Markus Buchal von der AfD äußerte sich kritisch zu Racketes Aktivitäten.
  • Tichis Einblick berichtet über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schleppern und NGOs.

Quelle: Aktien mit Kopf

Einstelldatum: 2024-12-15