Gerichtsurteil gegen Sparkasse! JETZT Gebühren zurückholen!
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Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Kunden der Sparkasse zu viel gezahlte Kontoführungsgebühren zurückfordern können. Das Urteil betrifft Gebühren, die bis einschließlich 2018 erhoben wurden, und gilt auch für andere Banken. Kunden sollten ein neues, gebührenfreies Konto eröffnen und ein Musterschreiben zur Rückforderung nutzen.
Stichpunkte:
- Kammergericht Berlin urteilt zugunsten von Sparkassen-Kunden.
- Rückerstattung von Kontoführungsgebühren bis 2018 möglich.
- Kunden sollten ein neues, gebührenfreies Konto eröffnen.
- Verbraucherzentrale bietet Musterschreiben zur Rückforderung an.
- Potenzielle Einsparungen können sich über Jahre summieren.
Quelle: Aktien mit Kopf
Einstelldatum: 2024-04-14