Eilmeldung: Correctiv verliert vor Gericht!
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Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Korrektiv erlassen, die eine Änderung eines Artikels über Ulrich Fosgerau verlangt. Das Gericht stellte fest, dass Korrektiv in ihrer Berichterstattung über Fosgerau falsche Informationen verbreitet hat. Dies könnte Auswirkungen auf weitere Klagen gegen Korrektiv haben und wirft Fragen zur Meinungsfreiheit auf.
Stichpunkte:
- Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Korrektiv.
- Korrektiv muss Artikel über Ulrich Fosgerau ändern.
- Gericht urteilt, dass zentrale Aussagen über Fosgerau falsch waren.
- Fosgerau argumentiert, dass Erfolg von Wahlprüfungsbeschwerden nicht von der Anzahl der Beschwerden abhängt.
- Meinungsfreiheit und deren Grenzen werden in der Debatte thematisiert.
Quelle: Aktien mit Kopf
Einstelldatum: 2024-02-27
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