Gutachter legt fest: Würzburg-Messerstecher darf NICHT abgeschoben werden! Warum?
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Der Würzburger Messerangreifer bleibt aufgrund psychischer Erkrankungen in einer psychiatrischen Klinik und wird nicht nach Somalia abgeschoben. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat entschieden, dass eine Abschiebung aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit einer Wiedereinreise und der damit verbundenen Gefährdung ausgeschlossen ist.
Stichpunkte:
- Messerangreifer bleibt in psychiatrischer Klinik.
- Abschiebung nach Somalia ist ausgeschlossen.
- Generalstaatsanwaltschaft München sieht hohe Wiedereinreisegefahr.
- Mann gilt als psychisch krank und schuldfähig.
- Therapie konnte aufgrund fehlender Einsicht noch nicht beginnen.
Quelle: Boris von Morgenstern
Einstelldatum: 2025-11-04
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