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Wir müssen uns wehren! Danke Christian ????????

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Zusammenfassung:
In einem Rechtsstreit gegen den Landkreis Nienburg wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück des Klägers Christian Lomeierer kein Biotop im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes existiert. Das Gericht verurteilte den Landkreis, das Grundstück aus dem Biotop-Verzeichnis zu streichen. Lomeierer äußerte sich empört, dass dieses Urteil notwendig sei, um gegen die anhaltenden Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung und des Eigentums zu kämpfen.

Fett formatierte Stichpunkte:
  • Kläger: Christian Lomeierer, Beklagter: Landkreis Nienburg.
  • Urteil: Kein Biotop auf Lomeierers Grundstück gemäß Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz.
  • Landkreis Nienburg muss Grundstück aus Biotop-Verzeichnis streichen.
  • Lomeierer zahlt keine Verfahrenskosten, die trägt der Beklagte (Steuerzahler).
  • Hoffnung auf Unterstützung für andere Landwirte bei ähnlichen Nutzungseinschränkungen.


Quelle: Landwirtschaft erLEEben mit Anthony Lee auf YouTube
Einstelldatum: 16.08.2024